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Zahnzusatzversicherung für Kinder

Kind mit Zahnbürste

Die erste Frage die man sich stellen sollte, ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Die Antwort lautet: Ja.
Wieso? Lesen Sie selbst. Jetzt informieren

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollen. Bedenkt man, dass rund die Hälfte aller Kinder irgendwann eine kieferorthopädische Zahnspange (Klammer) benötigt, lautet die Antwort eindeutig Ja. Die Behandlung von Zahnfehlstellungen ist zumeist sehr langwierig und damit verbunden auch sehr teuer. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder wird jedoch bereits für einen geringen Beitrag angeboten und schützt Familien daher stets auch vor hohen Kosten.

Wann sollten Sie eine solche Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?
  • Wenn eine Zahnfehlstellung noch nicht diagnostiziert ist.
  • Wenn Ihr Kind noch keiner Kieferorthopädische Behandlung unterliegt.
  • Mind. 3 Jahre vor dem Einsatz einer Zahnspange

Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist mittlerweile allerdings sehr groß und sowohl Leistungen wie auch Prämien können sich mitunter stark unterscheiden. Ein genauer Vergleich ist deshalb immer empfehlenswert.

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung enthalten?

Die Zahnzusatzversicherung erbringt je nach gewähltem Tarif Leistungen für Zahnersatz wie Implantate, Brücken Kronen oder auch einer Teil- bzw. Vollprothese. Besonders für Kinder wichtig, ist die Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungen. Dazu beteiligt sich die Zahnzusatzversicherung auch an Maßnahmen der Zahnerhaltung beispielsweise für Inlays, Onlays oder Füllungen sowie an den Kosten einer Zahnprophylaxe. Versicherungsnehmer sollten in jedem Fall jedoch darauf achten, dass die Zusatzversicherung mindestens 50 Prozent Erstattung bei allen wichtigen Leistungen bietet. Dabei sollte sowohl bei reinen Privatbehandlungen wie auch bei Behandlungen mit Kassenerstattung geleistet werden.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung bereits für Kinder sinnvoll?

Kinder benötigen zwar in der Regel noch keinen Zahnersatz, dennoch macht der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren Sinn. Rund die Hälfte, also 50% aller Kinder benötigt irgendwann eine Zahnspange und die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich hier nur bei gravierenden Zahnfehlstellungen an den Kosten.

Doch selbst dann müssen Eltern oftmals einen Eigenanteil leisten, wenn etwa aufwendigere Behandlungen oder höherwertige Materialien gewünscht werden. Bei leichten Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers müssen Familien die Kosten komplett aus eigener Tasche bezahlen. Aufgrund der oftmals mehrjährigen Behandlungen können diese leicht bis zu 4.000 Euro betragen.

Die Zahnzusatzversicherung beteiligt sich an den Aufwendungen für Zahnspangen, Brackets oder Ähnliches. Aufgrund der geringen monatlichen Beiträge bieten die Zahnzusatzversicherungen für Familien eine echte finanzielle Entlastung.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Bei den meisten Kindern stellt sich im Alter von 8 bis 10 Jahren heraus, ob eine Zahnspange benötigt wird. Damit die gesetzlichen Krankenkassen sich an den Kosten beteiligen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Behandlungen müssen vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden. Für Erwachsenen werden auch bei medizinischer Notwendigkeit keine kieferorthopädischen Behandlungen übernommen.
  • Es muss eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegen. Der Zahnarzt stuft die Fehlstellung in eine von fünf Kieferorthopädie Indikationsgruppen (KIG) ein. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet erst ab einer Fehlstellung der KIG 3.
Muss sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen, so reicht der Zahnarzt einen detaillierten Kosten- und Behandlungsplan ein. Wurde dieser genehmigt, muss sich die Kasse über die gesamte Behandlungsdauer daran halten.

Kostenübernahmen bei der Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Zahnbehandlungen nur das medizinisch absolut notwendige.

Wer bei Füllungen oder Zahnersatz Wert auf Ästhetik legt, muss den Aufpreis für hochwertigere Materialien aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten hierfür können schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich die Versorgungslücken zur gesetzlichen Krankenversicherung allerdings schließen, denn je nach gewähltem Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags.

20 Prozent Eigenanteil bleiben bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für die KIG 3-5 zunächst nur 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent müssen als Eigenanteil von der Familie selbst gezahlt werden. Sofern sich mehrere Kinder in kieferorthopädischer Behandlung befinden, gilt ein reduzierter Eigenanteil von 10 Prozent. Eine Rückzahlung durch die Krankenkasse erfolgt erst dann, wenn der Zahnarzt den erfolgreichen Abschluss der Behandlung bestätigt hat. Wird diese durch den Patienten abgebrochen oder arbeitet dieser nicht zu 100 Prozent mit, behalten die Kassen den Eigenanteil ein.

Den richtigen Tarif für Ihre Kinder finden

Experten empfehlen, den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits im Kindergartenalter. Ist die Diagnose der Zahnfehlstellung bereits gestellt, erbringen die Versicherungen hierfür keine Leistungen mehr. Zudem sind die Beiträge für jüngere Kinder um einiges geringer. Des Weiteren gelten bei den meisten Versicherern in den ersten Jahren Summenbegrenzen. Sollen im Alter von 8 Jahren die vollen Leistungen zur Verfügung stehen, so muss die Police etwa 3 Jahre vorher abgeschlossen werden.

Bei einem Test der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 01/2009) kosteten die Tarife für fünfjährige je nach Leistungsumfang zwischen 4 und 13 Euro.

Wer eine besonders leistungsstarke Zahnversicherung für Kinder sucht, der findet beispielsweise mit dem Tarif flexiZEBasis+ZB der CSS ein sehr gutes Angebot. Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den anfallenden Kosten, so übernimmt die Zusatzversicherung 80 Prozent des Rechnungsbetrags.

Beteiligt sich die Krankenkasse, werden 80 Prozent der zusätzlichen Kosten bis zu einem jährlichen Betrag von 600 Euro übernommen. Ebenfalls gute Leistungen für Zahnspangen bieten die Tarife 768 des Münchener Vereins, Dent Fest+Z503 der Signal Iduna sowie 7100 von ARAG.

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